Frequently Asked Questions (FAQ)

Erstanmeldung

Kann ich mir aussuchen, wo ich den Kurs besuche?

Ja, außer für Kurse am VWU selbst, hier müssen bestimmte Kriterien (Nationalität, Asylstatus, vorgeschriebene Ergänzungsprüfungen im Zulassugsbescheid) erfüllt werden. Unter den zwei Kooperationspartnern Sprachenzentrum der Universität Wien und die Berater® kann frei gewählt werden.

Ab wann kann ich mich anmelden?

Ab 19.1.2023 ist eine Anmeldung möglich.

Mein Visum D läuft vor dem 19.1.2023 ab. Was kann ich machen?

Wenn Ihr Visum D vor dem 23.1.23 abläuft, dürfen Sie sich vorzeitig für einen Kurs innerhalb des Vorstudienlehrganges anmelden. Frühester Zeitpunkt einer vorzeitigen Anmeldung ist allerdings der Beginn der Zulassungsfrist für das Sommersemester 2023 an Ihrer Universität. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte vwu-koordination@oead.at.

Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung?

Sie benötigen einen gültigen Zulassungsbescheid und Reisepass/Personalausweis bzw. einen Nachweis über Ihren Asylstatus.

Kann ich mich auch ohne Zulassungsbescheid für einen Kurs innerhalb des Vorstudienlehrganges anmelden?

Nein, eine Anmeldung ohne Zulassungsbescheid ist nicht möglich. Personen mit Reifezeugnissen aus einem EU/EWR-Land oder der Schweiz erhalten von der Universität eine Ersatzbestätigung.

Kann ich mich aus dem Ausland anmelden?

Eine Anmeldung ist prinzipiell nur persönlich vor Ort möglich.

Welches Visum muss ich beantragen?

Für Details zur Einreise informieren Sie sich bitte auf den Seiten des OeAD: https://oead.at/de/nach-oesterreich/einreise-und-aufenthalt/

Ab wann kann ich eine Bestätigung für die studentische Krankenversicherung (ÖGK) bekommen?

Die Bestätigung erhalten Sie bei der Anmeldung beim Kursanbieter ab 19.1.2023.

Gilt die Anmeldefrist von 19.1. bis 3.2.2023  für das Sommersemester 2023 auch für die Anmeldung beim Sprachenzentrum der Universität Wien und die Berater® ?

Ja, diese Frist gilt ausnahmslos für alle neuen Studierenden, egal bei welchem Kursanbieter.

Was muss ich nach der Anmeldung machen?

Nach der Anmeldung am VWU oder bei einem der Kooperationspartner schreiben Sie sich bis spätestens 5. September bzw. 5. Februar an Ihrer Universität ein und zahlen Ihren ÖH-Beitrag ein. Nach dem 5. September bzw. 5. Februar ist keine Einschreibung mehr möglich und Sie können Ihre Anmeldung am Vorstudienlehrgang nicht abschließen.

Kann ich nach der Anmeldung an der Universität ausreisen und erst zu Kursbeginn wiederkommen?

Nein, da Sie noch zu einem Einstufungstest kommen müssen. Wenn Sie den Einstufungstest verpassen, kann kein Kursplatz garantiert werden. Die Kurse innerhalb des Vorstudienlehrganges sind sehr intensiv, deshalb kann keine Rücksicht auf zu spät kommende Studierende genommen werden. Wenn Sie nicht sicher wissen, dass Sie den gesamten Kurszeitraum in Wien sein können, empfehlen wir eine Anmeldung erst im Folgesemester.

Gibt es einen Einstufungstest?

Ja, Einstufungstests sind verpflichtend. Bei der Anmeldung bekommen Sie einen Termin für einen Einstufungstest, der dazu dient, das für Sie passende Kursniveau zu ermitteln.

Kann ich statt des Einstufungstests ein Sprachzertifikat vorweisen?

Nein, der Einstufungstest muss auch mit einem Sprachzertifikat absolviert werden.

Wie sieht der Einstufungstest aus?

Der Einstufungstest umfasst einen schriftlichen Teil (90 Minuten) und einen mündlichen Teil (ca. 10 Minuten).

Ich habe Ergänzungsprüfungen aus Deutsch und aus anderen Fächern vorgeschrieben. Welches Mindestniveau aus Deutsch muss ich haben, damit ich kombinierte Deutsch-Fächer-Kurse direkt am VWU besuchen kann?

Für den Besuch von kombinierten Deutsch-Fächer-Kursen am VWU ist eine Einstufung bzw. ein Aufstieg auf FG- oder WF-Niveau notwendig.

Fortsetzung des Kurses

Kann ich das Kursinstitut wechseln?

Wenn Sie Kurse bei einem der Kooperationspartner besucht haben und zu einem anderen Kooperationspartner wechseln möchten, ist das nach jedem Semester möglich. Wechsel an den VWU sind nur möglich, wenn Sie andere Fächer als Deutsch vorgeschrieben und FG- oder WF-Niveau (Ergebnis der Aufstiegsprüfung) erreicht haben.

Ist es möglich länger als vier Semester Kurse innerhalb des Vorstudienlehrganges zu besuchen?

Der Besuch von Kursen innerhalb des Vorstudienlehrganges ist auf vier Semester begrenzt. Wenn wichtige Gründe Sie am Abschluss des Vorstudienlehrganges innerhalb von vier Semestern gehindert haben, können Sie am VWU um Genehmigung eines fünften Semesters ansuchen. Ansuchen um fünfte Semester können von 19.1.2023  bis 3.2.2023 eingebracht werden.

Ich habe mich für ein weiteres Semester angemeldet, kann aber meinen ÖH-Beitrag nicht einzahlen bzw. mein Studienblatt nicht ausdrucken. Was soll ich tun?

Schicken Sie ein kurzes E-Mail an vwu-koordination@oead.at.

Allgemeines zu den Kursen

Warum wird bei den Deutschkursen innerhalb des Vorstudienlehrganges keine Bezeichnung des Referenzrahmens angegeben (A1, A2, etc.)?

Die Kurse des VWU bereiten auf das Studium und die Ablegung der Ergänzungsprüfung aus Deutsch vor. Die Ergänzungsprüfung aus Deutsch hat als Ziel ein Studium an einer österreichischen Universität zu ermöglichen und soll studienrelevante sprachliche Kompetenzen (z.B. Lesen längerer Texte, Verbalisierung von Nomen, strukturiert-argumentatives Schreiben) prüfen. Die dafür notwendigen Deutschkenntnisse können im Referenzrahmen nur schwer innerhalb der Beschreibungen eines Kompetenzniveaus (z.B. B2) dargestellt werden. Deshalb folgen auch die Deutschkurse am Vorstudienlehrgang nicht dem Referenzrahmen.

In welcher Zeit kann ich den Vorstudienlehrgang abschließen?

Der Lehrgang ist intensiv und mit einem Vollzeitstudium an einer Universität vergleichbar. Die Stundenanzahl pro Woche beträgt für Studierende, die nur die Ergänzungsprüfung aus Deutsch vorgeschrieben haben und einen Deutschkurs besuchen, 24 Wochenstunden. Studierende, denen die Ergänzungsprüfung aus Deutsch und anderen Fächern vorgeschrieben wurden, besuchen einen Deutschkurs (10 Wochenstunden) und die entsprechenden Fächerkurse (mindestens 5 Stunden pro Woche z.B. in Geschichte, maximal aber 10 Wochenstunden, wie in Mathematik). Je nach Fach gibt es Tests, Anwesenheitspflichten und wöchentliche Leistungskontrollen. Die Studiendauer hängt dementsprechend stark von den Vorkenntnissen der Studierenden, der Präsenz am VWU und dem Engagement der Studierenden ab. Für Studierende mit guten Vorkenntnissen ist ein Abschluss nach einem Semester realistisch. Für Studierende mit sehr wenigen Vorkenntnissen sind drei Semester realistisch, bei sehr gutem Fortschritt und einem hohen Maß an Eigeninitiative ist ein Abschluss in zwei Semestern möglich.

Ich habe die Ergänzungsprüfung(en) bestanden. Kann ich trotzdem weiterhin Kurse des Vorstudienlehrganges besuchen?

Nach Ablegung der vorgeschriebenen Ergänzungsprüfung(en) ist ein Kursbesuch nicht mehr erlaubt.

Abmeldung vom Kurs

Ich möchte mich vom Kurs abmelden. Was muss ich tun?

Sie können sich gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kursanbieter abmelden. Dafür müssen Sie allerdings exmatrikuliert und auch von der studentischen Krankenversicherung abgemeldet sein (sofern Sie diese nützen). Innerhalb der Stornofrist bekommen Sie nach Vorlage der Exmatrikulationsbestätigung und der Bestätigung über die Abmeldung bei der ÖGK Ihren Kursbeitrag (exklusive Stornogebühren) refundiert.

Ich habe mich für einen Kurs angemeldet, aber die Ergänzungsprüfung(en) bestanden. Jetzt ist die Stornofrist vorbei. Was kann ich tun?

Wenn Sie die Ergänzungsprüfung(en) bis 31. Oktober (für das Wintersemester) bzw. bis 31. März (für das Sommersemester) bestanden haben, bekommen Sie auch nach Ablauf der Stornofrist zumindest einen Teil Ihres Kursbeitrags refundiert. Diese Regelung gilt allerdings nur am VWU und nicht bei den Kooperationspartnern. Für die Abmeldung nach erfolgreicher Ablegung der Ergänzungsprüfung(en) ist es notwendig, bei der Abmeldung Ihre Anmeldung als ordentliche/r Studierende/r vorzulegen.

Die Stornofrist ist vorbei. Kann ich mich noch vom Kurs abmelden?

Nach Ablauf der Stornofrist ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Ausnahme: Sie haben sich am VWU angemeldet und die erforderliche(n) Ergänzungsprüfung(en) laut Ihrem Zulassungsbescheid bis 31. Oktober (für das Wintersemester) bzw. bis 31. März (für das Sommersemester) bestanden und können ins ordentliche Studium wechseln.

Ergänzungsprüfungen

Was ist eine Ergänzungsprüfung?

Studierende mit internationalen Reifezeugnissen (Schulabschlusszeugnissen) müssen oft, aber nicht immer, noch zusätzliche Prüfungen in einem oder mehreren Fächern ablegen, damit die Zulassung zu der gewünschten Studienrichtung möglich ist. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird anhand des vorgelegten Zeugnisses überprüft, ob die inhaltliche Ausrichtung des internationalen Schulabschlusses eine oder mehrere Ergänzungsprüfung/en erfordert. Die Ergänzungsprüfungen bereiten auf die gewählte Studienrichtung vor und stellen inhaltlich die Gleichwertigkeit mit einer österreichischen Reifeprüfung her. Wer zum Zeitpunkt der Zulassung zu einem deutschsprachigen Studium noch zu wenige Deutschkenntnisse hat, muss in jedem Fall die Ergänzungsprüfung in Deutsch ablegen. Die Ergänzungsprüfungen müssen vor der Zulassung zum beantragten Studium im außerordentlichen Studium abgelegt werden.

Wie oft kann ich eine Ergänzungsprüfung wiederholen?

Sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil der Ergänzungsprüfung kann vier Mal wiederholt werden. Insgesamt haben Sie also fünf Antritte für die schriftliche Prüfung und fünf Antritte für die mündliche Prüfung.

Wann sind die Termine für die Ergänzungsprüfungen?

Die Ergänzungsprüfungen finden mindestens sechs Mal pro Jahr statt. Es gibt Prüfungstermine im Januar/Februar, März, April, Juni, September und Oktober/November.

Muss ich mich persönlich für die Ergänzungsprüfung anmelden?

Die Anmeldung für die Ergänzungsprüfung muss innerhalb der Anmeldefrist online auf der entsprechenden Website durchgeführt werden.

Kann ich auch ohne Kursbesuch zur Ergänzungsprüfung antreten?

Ja, ein Antritt zur Ergänzungsprüfung ist auch ohne Kursbesuch möglich.

Gibt es Modelltests?

Es gibt einen Modelltest für die Ergänzungsprüfung aus Deutsch und einen für die Ergänzungsprüfung aus Englisch. Sie können im VWU-Sekretariat (Sechshauser Straße 33A, 2. Stock) innerhalb der Öffnungszeiten gegen einen Kopierkostenbeitrag abgeholt werden oder per E-Mail versandt werden. Außer je einer Modellprüfung für die Ergänzungsprüfung aus Deutsch und Englisch gibt es keine offiziellen Modellprüfungen. Für die Fächer Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Geographie und Wirtschaftskunde und Geschichte gibt es Informationen auf der Website http://www.vwu-info.at/

Kann ich die mündliche Ergänzungsprüfung aus Deutsch, Englisch oder Mathematik auch vor der schriftlichen Ergänzungsprüfung machen?

Nein, zur mündlichen Ergänzungsprüfung aus Deutsch, Englisch oder Mathematik dürfen Sie nur antreten, wenn Sie die schriftliche Ergänzungsprüfung bestanden haben.

Gibt es in jedem Fach eine mündliche und eine schriftliche Ergänzungsprüfung?

Nein. In Deutsch, Englisch und Mathematik müssen Sie eine schriftliche und eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen. In allen anderen Fächern (Physik, Chemie, Biologie, Geschichte, Geografie) besteht die Ergänzungsprüfung nur aus einem mündlichen Teil.

Wie kann ich mich auf die Ergänzungsprüfung vorbereiten?

Die Kurse innerhalb des Vorstudienlehrganges sind darauf ausgerichtet, Sie optimal auf die Ablegung der Ergänzungsprüfung vorzubereiten. In den Kursen werden Sie von erfahrenen Lehrer/innen und Prüfer/innen unterrichtet. Wenn Sie die Ergänzungsprüfung aus Deutsch oder Englisch ohne Kurs ablegen möchten, sollten Sie sich zumindest mit dem Prüfungsformat vertraut machen. Es gibt dafür jeweils eine Modellprüfung, die Sie im Sekretariat (Sechshauser Straße 33A, 2. Stock) oder per E-Mail (vwu@vwu.at) bekommen können. Für die Ergänzungsprüfungen aus anderen Fächern empfiehlt sich ein Blick auf die Seite über unsere Kurse.

Wie hoch ist die Prüfungsgebühr?

Die Prüfungsgebühr für die Ergänzungsprüfungen aus Deutsch, Englisch und Mathematik beträgt jeweils 50 Euro. Die Prüfungsgebühr für Ergänzungsprüfungen aus anderen Fächern beträgt jeweils 35 Euro.

Ich konnte nicht zur Prüfung kommen. Bekomme ich die Prüfungsgebühr zurück?

Wenn Sie sich bis spätestens eine Woche vor der schriftlichen Prüfung von der Prüfung abmelden oder mittels einer ärztlichen Bestätigung belegen können, dass Sie beim Prüfungstermin krank waren, bekommen Sie die Prüfungsgebühr für einen zukünftigen Antritt gutgeschrieben. Refundiert wird die Prüfungsgebühr üblicherweise nur, wenn Sie keine Ergänzungsprüfung mehr ablegen müssen und die Prüfungsgebühr daher nicht gutgeschrieben werden kann.

Wie lange kann ich mich von der Prüfung abmelden?

Eine Abmeldung von der Ergänzungsprüfung aus Deutsch, Englisch oder Mathematik ist bis spätestens 7 Tage vor dem schriftlichen Ergänzungsprüfungstermin möglich. In Fächern mit mündlichen Ergänzungsprüfungen ist eine Abmeldung bis spätestens 7 Tage vor dem ersten Tag der mündlichen Prüfungen möglich.

Ich habe meine Prüfung nicht bestanden. Kann ich die Prüfung einsehen?

Ja, Termine für die Einsicht erfahren Sie bei der Prüfung und bei der Notenbekanntgabe per E-Mail.

Wo und wann bekomme ich mein Prüfungszeugnis?

Die Termine für die Zeugnisausgabe erfahren Sie bei der Prüfung und auf der VWU-Website.