Kursanmeldung

Sommersemester 2024

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Erstanmeldung

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  • Die Erstzulassung ist nur für Erstmelder/innen (Studierende, die bisher zu keinem VWU-Kurs angemeldet waren, auch nicht bei einem Kooperationspartner).

    Zur Anmeldung für die Kurse im Rahmen des Vorstudienlehrganges benötigen Sie einen Bescheid von einer der sechs wissenschaftlichen Wiener Universitäten:

    • Universität Wien (Uni Wien)
    • Wirtschaftsuniversität Wien (WU)
    • Technische Universität Wien (TU)
    • Medizinische Universität Wien (MedUni)
    • Universität für Bodenkultur Wien (BOKU)
    • Veterinärmedizinische Universität Wien (VETMED)

     

    Ohne Bescheid ist eine Anmeldung nicht möglich. Die Erstanmeldung muss persönlich durchgeführt werden.

    Die Ergänzungsprüfungen aus Deutsch und weiteren Fächern müssen am Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten abgelegt werden, bevor eine Zulassung zum ordentlichen Studium stattfinden kann. Die vorbereitenden Kurse finden am VWU selbst (ausschließlich geförderte Studierende) und bei zwei Kooperationspartnern statt. Studierende sind in der Zeit des Kursbesuches als „außerordentliche Studierende“ an ihrer Universität gemeldet.

    Die Deutschkurse beinhalten mindestens 320 Unterrichtseinheiten pro Semester. Der Lehrgangsbeitrag beträgt im Sommersemester 2024 1.385 Euro (4,33 EUR/Unterrichtseinheit), für geförderte Studierende 552 Euro pro Semester. Es kann zusätzlich noch ein Beitrag von ca. 20-30 Euro für Materialkosten (Kopien) eingehoben werden.

     

    Bitte planen Sie Ihre Einreise nach Österreich entsprechend!

    Ideale Einreise ist jeweils

    • im August für das Wintersemester
    • im Jänner für das Sommersemester

    Nur der VWU und die zwei Kooperationspartner bieten Kurse im Rahmen des Vorstudienlehrganges an. Andere, private Kursanbieter sind nicht Teil des Systems VWU und ein Kursbesuch dort berechtigt nicht zum Status "a.o. Studierende/r".

Erstanmeldung für das Sommersemester 2024: 19. Jänner bis 2. Februar 2024

Lesen Sie die Checkliste für Erstsemestrige (PDF) und prüfen Sie, ob Sie zu einer dieser Gruppen gehören:

Gruppe 1: Studierende mit einem Aufenthaltsstatus als Asylwerber/innen, anerkannte Flüchtlinge (asylberechtigte Studierende, nicht "Vertriebene"), subsidiär Schutzberechtigte in Österreich

Gruppe 2: Alle Studierenden, denen nur Ergänzungsprüfungen aus Englisch, Mathematik, Geschichte, Geografie, Physik, Chemie oder Biologie (und keine Ergänzungsprüfung aus Deutsch) vorgeschrieben wurden – unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Asylstatus

Gruppe 3: Staatsangehörige gemäß Länderliste

Gehören Sie zu einer dieser drei Gruppen?

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    1. Wenn Sie zu einer dieser drei Gruppen gehören und daher Anspruch auf einen geförderten Kursplatz haben, können Sie sich direkt am VWU in der Sechshauser Straße 33A zu einem Kurs anmelden.

    Schritte zur Erstanmeldung am VWU

    • Schicken Sie ab 10. Jänner 2024 ein E-Mail mit dem Betreff "Erstmelder/in VWU Kursanmeldung" an vwu@vwu.at mit diesen Unterlagen:
      • Bescheid
      • Reisepass bzw. Nachweis über den Asylstatus
    • Melden Sie sich innerhalb der Anmeldefrist (19.1.-2.2.2024 – nicht am Fr., 26.1.) persönlich am VWU mit diesen Unterlagen in Papierform (nicht digital) an:
      • Bescheid
      • Reisepass oder Nachweis über den Asylstatus
      • Kurs-Anmeldeformular
    • Bezahlen Sie den Kursbeitrag (Sommersemester 2024: 552 Euro)
    • Melden Sie sich bis spätestens 5.2.2024 an Ihrer Universität mit dem Dokument „Wichtige Mitteilung“ und der Zahlungsbestätigung von Ihrer Bank als außerordentliche/r Studierende/r an.

    Bei der Anmeldung am VWU bekommen Sie einen Termin für den verpflichtenden Einstufungstest in Deutsch. Alle Deutsch-Einstufungstests für das Sommersemester 2024 finden im angegebenen Zeitraum statt (siehe Fristen und Termine am VWU).

    Hinweis: Wenn Sie bei diesem Test die Kursstufe FG oder WF (Fortgeschritten) erreichen oder die Ergänzungsprüfung aus Deutsch nicht vorgeschrieben ist und in Ihrem Bescheid die Ergänzungsprüfung aus Englisch vorgeschrieben ist, erhalten Sie einen Termin für den online Englisch-Einstufungstest einen Tag vor dem Englisch-Einstufungstest (siehe Fristen und Termine am VWU).

  • Wenn Sie zu keiner dieser drei Gruppen gehören und daher keinen Anspruch auf einen geförderten Kursplatz haben, wählen Sie bitte einen unserer zwei Kooperationspartner.

    Schritte zur Erstanmeldung bei einem Kooperationspartner

    • Melden Sie sich innerhalb der Anmeldefrist (19.1. bis 2.2.2024) bei einem unserer beiden Kooperationspartner an. Dabei erhalten Sie einen Termin für den Deutsch-Einstufungstest und Informationen zu den Kurszeiten etc.
    • Bezahlen Sie den Kursbeitrag (Sommersemester 2024: 1.385 Euro)
    • Melden Sie sich bis spätestens 5.2.2024 mit der Anmeldebestätigung und der Zahlungsbestätigung von Ihrer Bank als außerordentliche/r Studierende/r an Ihrer Universität an.
    • Beachten Sie bitte Informationen zu Anmeldemodalitäten und Öffnungszeiten direkt auf den Seiten der Kooperationspartner:

    Sprachenzentrum der Universität Wien: Deutschkurse für den VWU

    die Berater®: Deutschkurse für den VWU

    Hinweis: Falls in Ihrem Bescheid mehrere Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben sind: Erreichen Sie beim Deutsch-Einstufungstest die Kursstufe FG oder WF (Fortgeschritten), können Sie sofort an den VWU wechseln, um den Deutsch- und Fachkurs (FF1-Kurs) zu besuchen. Sie werden in diesem Fall durch den VWU per E-Mail kontaktiert.

Erstanmeldung außerhalb der regulären Anmeldefrist (vor 19. Januar oder nach 2. Februar 2024)

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  • Eine Erstanmeldung vor 19. Januar 2024 ist nur möglich, wenn Ihr Visum D am oder vor 17.1.2024 abläuft.

    Der früheste Zeitpunkt für eine vorzeitige Anmeldung ist der Tag, an dem an Ihrer Universität die Zulassungsfrist für das Sommersemester 2024 beginnt.

    Universität Wien: 8.1.2024

    Technische Universität Wien: 8.1.2024

    Wirtschaftsuniversität Wien: 8.1.2024

    Universität für Bodenkultur Wien: 8.1.2024

    Medizinische Universität Wien: 8.1.2024

    Veterinärmedizinische Universität Wien: 31.1.2024

    Eine Anmeldung vor Beginn der Zulassungsfrist ist nicht möglich.

    Für Ihre vorzeitige Anmeldung vereinbaren Sie ab Ende Dezember einen Termin mit dem jeweiligen Kursanbieter (weitere Informationen finden Sie auf der Checkliste für Erstsemestrige).

    Nach der Kursanmeldung können Sie Ihre Zulassung an der Universität abschließen (Informationen dazu finden Sie auf der Website der Studien- oder Zulassungsabteilung Ihrer Universität).

    Bitte beachten Sie, dass eine Bestätigung für die ÖGK (studentische Krankenversicherung) auch bei vorzeitiger Anmeldung erst ab 19. Januar 2024 ausgegeben werden kann.

  • Eine Erstanmeldung nach 2. Februar 2024 ist nur möglich, wenn Sie Ihr Visum D oder Ihren Zulassungsbescheid (Datum auf dem Zulassungsbescheid zählt) erst nach 31.1.2024 erhalten haben.

    Bei einer Anmeldung nach 2. Februar 2024 gibt es keine Platzgarantie, es können nur Plätze vergeben werden, wenn Restplätze verfügbar sind und auch nur in den Kursstufen, in denen Restplätze verfügbar sind.

    Sollten Sie Ihr Visum D oder Ihren Zulassungsbescheid erst nach 31.1.2024  erhalten haben, kontaktieren Sie die Qualitätskoordination (vwu-koordination@oead.at). Sie erhalten dann Informationen, ob noch Restplätze verfügbar sind und falls ja, wie Sie sich dafür anmelden können.

    Bei verspäteter Anmeldung ist die Zulassung an der Universität unverzüglich abzuschließen, allerspätestens aber bis 31.3.

    Bei entsprechenden Restplätzen können maximal bis kurz vor 31.3. (=Ende der Zulassungsfrist an den Universitäten im Sommersemester 2024) NachzüglerInnen aufgenommen werden.  

Fortsetzende Studierende

… sind Studierende, welche bereits zu mindestens einem Semesterkurs im Rahmen des Vorstudienlehrgangs angemeldet waren (am VWU, bei „die Berater®“ oder beim „Sprachenzentrum der Universität Wien“) und normalerweise einen Studierendenausweis haben (= Matrikelnummer). Sie dürfen bisher zu maximal drei Semesterkursen angemeldet gewesen sein. Wenn Sie bisher zu vier oder mehr Semesterkursen angemeldet waren und noch einen Semesterkurs besuchen möchten, müssen Sie um ein 5. oder 6. Semester ansuchen (siehe unten).

Die Anmeldung erfolgt direkt beim Kursanbieter.

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  • Studierende mit Anspruch auf einen geförderten Kursplatz können sich direkt am VWU anmelden. Dazu gehören:

    • Studierende, die zu einer der drei Gruppen gehören (siehe Länderliste)
    • Studierende, die die Ergänzungsprüfung aus Deutsch und mindestens eine weitere Ergänzungsprüfung vorgeschrieben haben und bei der Aufstiegsprüfung (beim Kursanbieter) das FG- oder WF-Niveau erreicht haben.
    • Wiederholende Studierende aus Abschlusskursen (FG, WF, FF2): Beachten Sie, dass Sie den FG-/WF-Kurs maximal zwei Mal besuchen können.
    • Beachten Sie interne Regelungen (Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Klassenvorstand)

     

    Kursanmeldung für fortsetzende Studierende (Sommersemester 2024): 19.1.-2.2.2024 (online)

    Die Kursanmeldung für fortsetzende Studierende mit Anspruch auf einen geförderten Kursplatz erfolgt per E-Mail. Sie brauchen dafür keinen Termin im VWU-Sekretariat. Die Kursanmeldung (auch bei einem Wechsel vom Kooperationspartner zum VWU) läuft per E-Mail ab.

    Berechtigte Studierende aus den Kursstufen AV, EV und FF1 erhalten am 18.1.2024 per E-Mail eine Anleitung zur Kursanmeldung. Wenn die Aufstiegsprüfung später stattfindet, erhalten berechtigte Studierende die Anleitung zur Kursanmeldung später.

    Berechtigte Studierende aus den Kursstufen FG, WF und FF2 müssen das Sekretariat ab 19.1.2024, jedoch bis spätestens 2.2.2024, kontaktieren und ihr Studienblatt mitsenden. 

     

    Eine Woche nach der Kursanmeldung müssen Sie den ÖH-Beitrag an Ihrer Universität bezahlen, um die Fortsetzung Ihres Studiums Ihrer Universität abzuschließen. Informationen dazu erhalten Sie an Ihrer Universität.

    Eine persönliche Fortsetzer/innen-Meldung an der Universität ist nicht erforderlich, wenn Sie an der gleichen Universität gemeldet werden möchten, wie im Semester davor. Falls Sie die Universität wechseln möchten, kontaktieren Sie den VWU bitte vor der Kursanmeldung unter vwu@vwu.at.

  • Studierende ohne Anspruch auf einen geförderten Kursplatz melden sich direkt bei einem unserer Kooperationspartner an:

    Sprachenzentrum der Universität Wien: Deutschkurse für den VWU

    die Berater®: Deutschkurse für den VWU

    Hinweis: Ein Wechsel des Kooperationspartners nach einem Semesterkurs ist möglich

Ansuchen um fünfte und sechste Semester

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  • Antragsfrist für das Sommersemester 2024: 19.1. - 2.2.2024 (nicht am Fr., 26.1.2024) im VWU-Sekretariat (ohne Termin). Bei Fragen oder Unklarheiten kontaktieren Sie uns bitte vor Ihrem Ansuchen unter vwu@vwu.at.

    Das Ansuchen müssen Sie persönlich im VWU-Sekretariat stellen. Sie benötigen dazu folgende Dokumente in Papierform:

    • Kursbestätigungen von allen Semesterkursen beim Kooperationspartner (Vermerk von Kursstufe und gegebenenfalls Kurserfolg)
    • Studierendenausweis (und ggf. Reisepass)
    • Bescheid der Universität
    • Studienblatt vom Wintersemester 2023 (falls kein Kurs im Wintersemester 2023: Aktuelle Studienzeitbestätigung)
    • Bestätigungen über Gründe, warum VWU noch nicht abgeschlossen wurde
    • Ausgefülltes Formular (liegt vor dem Sekretariat auf)
    • Nur bei Ansuchen um sechstes Semester: Schriftliches Ansuchen (Brief an die VWU-Kommission, in dem Sie erklären, warum Sie ein sechstes Semester benötigen und bisher den VWU nicht abschließen konnten)