Fortsetzer/innenanmeldung innerhalb des Vorstudienlehrganges im Wintersemester 2024/2025

Sie haben bereits einen Kurs innerhalb des Vorstudienlehrganges (am VWU oder bei die Berater®, an der Österreichischen Orient-Gesellschaft oder am Sprachenzentrum der Universität Wien) besucht? Abhängig davon, wo Sie Ihren letzten Kurs besucht haben (im Sommersemester 2024 oder in einem früheren Semester) bzw. welche Ergänzungsprüfungen Sie noch ablegen müssen, gelten folgende Anmeldemodalitäten:

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    • Wenn Sie im Sommersemester 2024 einen EV- oder FF1-Kurs am VWU besucht haben, insgesamt für weniger als vier Semesterkurse innerhalb des Vorstudienlehrganges angemeldet waren und noch nicht alle Ihnen vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen abgelegt haben, erhalten Sie im Juni ein E-Mail mit Anmelde- und Zahlungsinformationen (die Kursgebühr beträgt 595 €) vom VWU-Sekretariat (überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner!). Melden Sie sich zwischen 26.6. und 10.7. per E-Mail für Ihren Kurs im Wintersemester 2024/2025 am VWU an, nach dem 10.7. kann Ihnen kein Kursplatz mehr garantiert werden!

     

    • Wenn Sie im Sommersemester 2024 einen Kurs im Fortgeschrittenenmodul (FG, WF oder FF2) besucht haben, insgesamt weniger als vier Semester lang Kurse innerhalb des Vorstudienlehrganges besucht haben und auch im Wintersemester 2024/2025 einen Kurs am VWU besuchen wollen, kommunizieren Sie dies bitte per E-Mail (mit entsprechendem Betreff und Text und Ihrem Studienblatt des Sommersemesters 2024 als Anhang an ) bis spätestens 10.7. bis 12:00 Uhr, damit der VWU Ihnen eine detaillierte Anmelde-Anleitung inklusive Ihrer persönlichen Zahlungsreferenz zusenden kann. Melden Sie sich zwischen 26.6. und 10.7. per E-Mail für Ihren Kurs im Wintersemester 2024/2025 am VWU an, nach dem 10.7. kann Ihnen kein Kursplatz mehr garantiert werden!

     

    • Wenn Sie im Sommersemester 2024 keinen Kurs besucht haben und daher kein Studienblatt vorlegen können, brauchen Sie eine Studienzeitbestätigung – wenden Sie sich dafür an Ihre Universität.

     

    Als fortsetzende/r Studierende/r müssen Sie nach der Anmeldung am VWU nicht mehr an die Universität gehen, Sie werden automatisch an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie im ersten Semester Ihre Zulassung abgeschlossen haben. Wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Universität gewechselt haben, werden Sie an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie zuletzt fortgemeldet wurden. Wenn Sie Zulassungsbescheide von mehreren Universitäten haben und alle Ergänzungsprüfungen abgelegt haben, die Ihnen eine Universität vorgeschrieben hat, müssen Sie sich an der anderen Universität als Erstsemestriger zulassen lassen, dies geschieht nicht automatisch! Dasselbe gilt, wenn Sie im Wintersemester 2024/2025 Ihre Universität wechseln möchten. Spätestens eine Woche, nachdem Sie Ihre FortsetzerInnenanmeldung am VWU abgeschlossen haben, können Sie Ihren ÖH-Beitrag einzahlen (Informationen dazu finden Sie auf der Website Ihrer Universität). Zahlen Sie den ÖH-Beitrag spätestens bis Kursbeginn ein, ohne Einzahlung des ÖH-Beitrags ist Ihre Zulassung nämlich nicht abgeschlossen und ohne abgeschlossene Zulassung sind Sie kein/e Studierende/r und haben kein Recht auf den Besuch des Vorstudienlehrganges und müssen gegebenenfalls abgemeldet werden! Bedenken Sie, dass der Besuch von Kursen innerhalb des Vorstudienlehrganges auf 4 Semester begrenzt ist; 5. Semester werden nur in Ausnahmefällen von der VWU-Direktion genehmigt (Informationen dazu finden Sie auf www.vwu.at).

  • Wenn Sie insgesamt für weniger als vier Semesterkurse innerhalb des Vorstudienlehrganges angemeldet waren und noch nicht alle Ihnen vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen abgelegt haben, erhalten Sie spätestens eine Woche nach Ihrer Aufstiegsprüfung vom VWU-Sekretariat via E-Mail (überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner!) Anmelde- und Zahlungsinformationen (die Kursgebühr beträgt 595 €) für Ihren kombinierten Deutsch- und Fächerkurs am VWU im Wintersemester 2024/2025. Melden Sie sich zwischen 1.7. und 10.7. per E-Mail für Ihren Kurs im Wintersemester 2024/2025 am VWU an, nach dem 10.7. kann Ihnen kein Kursplatz mehr garantiert werden! Wenn Sie nicht im Sommersemester 2024 einen Kurs bei die Berater®, an der Österreichischen Orient-Gesellschaft oder am Sprachenzentrum der Universität Wien besucht und bei der Aufstiegsprüfung FG- oder WF-Niveau erreicht haben, sondern in einem früheren Semester, müssen Sie zunächst bei die Berater® (https://germanforstudents.com/) oder am Sprachenzentrum der Universität Wien (https://sprachenzentrum.univie.ac.at/de/deutschkurse/deutschkurse-fuer-den-vwu)  Fortgeschrittenenniveau bei einem Einstufungstest nachweisen.

     

    Als fortsetzende/r Studierende/r müssen Sie nach der Anmeldung am VWU nicht mehr an die Universität gehen, Sie werden automatisch an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie im ersten Semester Ihre Zulassung abgeschlossen haben. Wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Universität gewechselt haben, werden Sie an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie zuletzt fortgemeldet wurden. Wenn Sie Zulassungsbescheide von mehreren Universitäten haben und alle Ergänzungsprüfungen abgelegt haben, die Ihnen eine Universität vorgeschrieben hat, müssen Sie sich an der anderen Universität als Erstsemestriger zulassen lassen, dies geschieht nicht automatisch! Dasselbe gilt, wenn Sie im Wintersemester 2024/2025 Ihre Universität wechseln möchten. Spätestens eine Woche, nachdem Sie Ihre FortsetzerInnenanmeldung am VWU abgeschlossen haben, können Sie Ihren ÖH-Beitrag einzahlen (Informationen dazu finden Sie auf der Website Ihrer Universität). Zahlen Sie den ÖH-Beitrag spätestens bis Kursbeginn ein, ohne Einzahlung des ÖH-Beitrags ist Ihre Zulassung nämlich nicht abgeschlossen und ohne abgeschlossene Zulassung sind Sie kein/e Studierende/r und haben kein Recht auf den Besuch des Vorstudienlehrganges und müssen gegebenenfalls abgemeldet werden! Bedenken Sie, dass der Besuch von Kursen innerhalb des Vorstudienlehrganges auf 4 Semester begrenzt ist; 5. Semester werden nur in Ausnahmefällen von der VWU-Direktion genehmigt (Informationen dazu finden Sie auf www.vwu.at).

  • Wenn Sie insgesamt für weniger als vier Semesterkurse innerhalb des Vorstudienlehrganges angemeldet waren und die Ergänzungsprüfung aus Deutsch noch nicht abgelegt haben, können Sie sich zwischen 20.6. und 31.7.2024 online für das Wintersemester 2024/2025 als Fortsetzer/in bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien anmelden, die Kursgebühr beträgt 1493 € (zuzüglich 27 € Materialbeitrag). Nach dem 31.7.2024 kann Ihnen kein Kursplatz mehr garantiert werden! Vor der Anmeldung bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien müssen Sie eine verpflichtende Vorregistrierung vornehmen, Details dazu finden Sie auf https://germanforstudents.com/ (die Berater®) bzw. https://sprachenzentrum.univie.ac.at/de/deutschkurse/deutschkurse-fuer-den-vwu (Sprachenzentrum der Universität Wien). Wenn Sie im Sommer nachweislich einen Deutschkurs besuchen und Ihre Deutschkenntnisse verbessern, können Sie sich bis 26.8.2024 erneut bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien einstufen lassen. Wenn Sie bei dieser Einstufung FG- oder WF-Niveau erreichen, werden Sie vom VWU-Sekretariat per E-Mail (überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner!) mit Anmelde- und Zahlungsinformationen (die Kursgebühr beträgt 595 €) für einen kombinierten Deutsch-Fächer-Kurs am VWU kontaktiert.

     

    Als fortsetzende/r Studierende/r müssen Sie nach der Anmeldung bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien nicht mehr an die Universität gehen, Sie werden automatisch an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie im ersten Semester Ihre Zulassung abgeschlossen haben. Wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Universität gewechselt haben, werden Sie an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie zuletzt fortgemeldet wurden. Wenn Sie im Wintersemester 2024/2025 Ihre Universität wechseln möchten, müssen Sie sich an der neuen Universität als Erstsemestrige/r zulassen lassen, dies geschieht nicht automatisch! Spätestens eine Woche, nachdem Sie Ihre FortsetzerInnenanmeldung bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien abgeschlossen haben, können Sie Ihren ÖH-Beitrag einzahlen (Informationen dazu finden Sie auf der Website Ihrer Universität). Zahlen Sie den ÖH-Beitrag spätestens bis Kursbeginn ein, ohne Einzahlung des ÖH-Beitrags ist Ihre Zulassung nämlich nicht abgeschlossen und ohne abgeschlossene Zulassung sind Sie kein/e Studierende/r und haben kein Recht auf den Besuch des Vorstudienlehrganges und müssen gegebenenfalls abgemeldet werden (in diesem Fall ist die Refundierung Ihrer Kursgebühr auch nicht möglich)! Bedenken Sie, dass der Besuch von Kursen innerhalb des Vorstudienlehrganges auf 4 Semester begrenzt ist; 5. Semester werden nur in Ausnahmefällen von der VWU-Direktion genehmigt (Informationen dazu finden Sie auf www.vwu.at).

  • Wenn Sie insgesamt für weniger als vier Semesterkurse innerhalb des Vorstudienlehrganges angemeldet waren und die Ergänzungsprüfung aus Deutsch noch nicht abgelegt haben, können Sie sich zwischen 20.6. und 31.7.2024 online für das Wintersemester 2024/2025 als Fortsetzer/in bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien anmelden, die Kursgebühr beträgt 1493 € (zuzüglich 27 € Materialbeitrag). Nach dem 31.7. kann Ihnen kein Kursplatz mehr garantiert werden! Vor der Anmeldung bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien müssen Sie eine verpflichtende Vorregistrierung vornehmen, Details dazu finden Sie auf https://germanforstudents.com/ (die Berater®) bzw. https://sprachenzentrum.univie.ac.at/de/deutschkurse/deutschkurse-fuer-den-vwu (Sprachenzentrum der Universität Wien).

     

    Als fortsetzende/r Studierende/r müssen Sie nach der Anmeldung bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien nicht mehr an die Universität gehen, Sie werden automatisch an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie im ersten Semester Ihre Zulassung abgeschlossen haben. Wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Universität gewechselt haben, werden Sie an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie zuletzt fortgemeldet wurden. Wenn Sie im Wintersemester 2024/2025 Ihre Universität wechseln möchten, müssen Sie sich an der neuen Universität als Erstsemestrige/r zulassen lassen, dies geschieht nicht automatisch! Spätestens eine Woche, nachdem Sie Ihre FortsetzerInnenanmeldung bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien abgeschlossen haben, können Sie Ihren ÖH-Beitrag einzahlen (Informationen dazu finden Sie auf der Website Ihrer Universität). Zahlen Sie den ÖH-Beitrag spätestens bis Kursbeginn ein, ohne Einzahlung des ÖH-Beitrags ist Ihre Zulassung nämlich nicht abgeschlossen und ohne abgeschlossene Zulassung sind Sie kein/e Studierende/r und haben kein Recht auf den Besuch des Vorstudienlehrganges und müssen gegebenenfalls abgemeldet werden (in diesem Fall ist die Refundierung Ihrer Kursgebühr auch nicht möglich)! Bedenken Sie, dass der Besuch von Kursen innerhalb des Vorstudienlehrganges auf 4 Semester begrenzt ist; 5. Semester werden nur in Ausnahmefällen von der VWU-Direktion genehmigt (Informationen dazu finden Sie auf www.vwu.at).

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Aktuelle Informationen zu den Anmeldemodalitäten und gegebenenfalls Öffnungszeiten sowie allfällige Updates zu diesen Informationen finden Sie auf der Website des jeweiligen Kursanbieters. Die Kursinhalte sind bei allen Kursanbietern gleich, die Kurse umfassen 320 Unterrichtseinheiten.

Ansuchen um fünfte und sechste Semester

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  • Antragsfrist für das Wintersemester 2024/2025: 24.6.-26.6.2024 und 12.8.-26.8.2024 im VWU-Sekretariat (ohne Termin). Bei Fragen oder Unklarheiten kontaktieren Sie uns bitte vor Ihrem Ansuchen unter vwu@vwu.at.

    Das Ansuchen müssen Sie persönlich im VWU-Sekretariat stellen. Sie benötigen dazu folgende Dokumente in Papierform:

    • Kursbestätigungen von allen Semesterkursen beim Kooperationspartner (Vermerk von Kursstufe und gegebenenfalls Kurserfolg)
    • Studierendenausweis (und ggf. Reisepass)
    • Bescheid der Universität
    • Studienblatt vom Sommersemester 2024 (falls kein Kurs im Sommersemester 2024: aktuelle Studienzeitbestätigung)
    • Ausgefülltes Formular (liegt vor dem Sekretariat auf)
    • Bestätigungen über Gründe, warum VWU noch nicht abgeschlossen wurde: Als Gründe gelten solche, die Studierende längere Zeit an der Teilnahme des Besuchs des Vorstudienlehrganges gehindert haben (z.B. Krankheit, Probleme mit dem Visum, Schwangerschaft, etc.). Keine Gründe sind: Arbeit, noch nicht abgelegte Ergänzungsprüfungen oder Studienwechsel

    • Nur bei Ansuchen um sechstes Semester: schriftliches Ansuchen (Brief an die VWU-Kommission, in dem Sie erklären, warum Sie ein sechstes Semester benötigen und bisher den VWU nicht abschließen konnten)